Als Gemeinde Gottes tragen wir Verantwortung für unseren Umgang mit Menschen und unserer Umwelt. Der rasante Anstieg der Infektionszahlen von Covid 19 hat Auswirkungen auf fast alle Bereiche in unserem Leben und Gemeindeleben.

Aus dieser Verantwortung heraus wollen wir Sorge tragen, von unserer Seite das Infektionsrisiko zu senken und Menschen dennoch in Not und Unsicherheiten zur Seite zu stehen, sie angemessen seelsorgerlich zu begleiten und Räume der Begegnung mit Gott zu ermöglichen.

Deshalb verpflichten wir uns zur Einhaltung folgender Regeln für Veranstaltungen, in Anlehnung an geltende Landesverordnungen des Landes Schleswig-Holstein.

  • Bitte achten Sie auf die jeweilig aktuellen Veranstaltungshinweise auf unserer Homepage
  • Gottesdienste dürfen gefeiert werden. Alle weiteren Veranstaltungen wie Hauskreise, Bibelstunden, Konzerte,… sind bis auf Weiteres als Präsenzveranstaltungen ausgesetzt. Geeignete Formen wie telefonische oder digitalen Formen sind erwünscht und werden von den jeweilig Verantwortlichen eingesetzt.

  • Kontaktdaten aller Besucher werden aufgenommen. Diese werden unter datenschutzrechtlichen Richtlinien für 4 Wochen aufbewahrt und werden dann vernichtet.

  • Hände werden am Eingang und in den Sanitärräumen desinfiziert.

  • Besucher tragen ab Betreten der Räume, während der gesamten Veranstaltung eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung.

  • auf gemeinschaftliches Singen und das Bespielen von Blasinstrumenten wird verzichtet.

  • ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen einzelnen Haushaltsgemeinschaften wird zu jeder Zeit eingehalten. Sollten diese Abstsände nicht eingehalten werden können, wird ein nummerierter, fester Sitzplan mit den Daten der jeweiligen Besucher erstellt und nach unseren datenschutzrechtlichen Richtlinien aufbewahrt und nach 4 Wochen vernichtet

  • Auf unnötige Fortbewegung während und innerhalb der Veranstaltung wird verzichtet.

  • Sanitärräume werden nur einzeln betreten.

  • Gespräche und Interaktion zwischen den Besuchern finden nur außerhalb der Gemeinderäume statt.

  • überschreitet der 7-Tage-Inzidenzwert in im Kreis Schleswig-Flensburg die Marke von 50, werden auch Präsenzgottesdienste in den Gemeinderäumen ausgesetzt und auf geeignete Formen verlegt.

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Vernetzt im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland K.d.ö.R.

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